8 Mythen rund um Hate Speech aufgedeckt

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1. Hate Speech existiert nicht. 

Nur weil man Hate Speech nicht benennt oder sie gar leugnet, heißt das noch lange nicht, dass Hassrede, Verhetzung und Anstiftung zu Gewalt aufhören zu existieren. Manche Leute ziehen es vor, Hate Speech nicht als solche zu benennen. Das ändert aber weder das Gesetz noch die gegebenen Rahmenbedingungen – welche die Existenz von Hate Speech anerkennen.

Dieses Argument ist im Allgemeinen der einfachste Weg, den Kampf gegen Hate Speech zu entwerten. So wie bei vielen anderen Problemen im Leben verhindert das Nichtbenennen der Sache aber leider nicht, dass diese trotzdem existiert und unser Leben und unsere Gesellschaften beeinflusst.

Die Benennung hilft dabei, das Problem zu erkennen und Strategien zu entwickeln.

2. Ich weiß, was Hate Speech ist.

Viele denken, dass sie genau wissen, was Hate Speech (Hassrede) ist, weil es selbsterklärend klingt – dabei ist Hassrede eigentlich ein sehr komplexer Begriff, dem es zusätzlich an einer einzigen allgemein anerkannten Definition fehlt. Häufig schrecken wir (unbewusst) davor zurück, die Komplexität des Begriffs zu erfassen, obwohl Hassrede alles andere als schwarz-weiß ist.

Ob etwas als Hassrede gilt, hängt oft von einer Vielzahl an Faktoren ab; Kontext, Publikum, Sprecher*innen, Sprachnuancen usw. Das ist einer der Gründe, weshalb der Begriff so schwierig zu definieren ist.

Wir, Freund*innen und Partner*innen von Facing Facts, definieren Hassrede als jede Kommunikation, die in einem gegebenen Kontext für eine Person oder eine Gruppe potenziell schädlich sein kann, basierend auf einer oder mehreren tatsächlichen oder zugeschriebenen Eigenschaften. Hate Speech kann gemäß den lokalen Gesetzen illegal oder legal sein. Wir heben das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung hervor und ermutigen zu positiven und verhältnismäßigen Reaktionen, bei denen die Meinungsfreiheit mit dem Recht auf Schutz vor gezielten Misshandlungen ausgewogen ist.

3. Hate Speech kann einfach definiert und erkannt werden. 

Im Gegenteil. Es ist nicht wie z.B. ein Porno (man erkennt es, wenn man es sieht – ohne Definitionsbedürfnis), sondern ein komplexes Problem mit vielen bestimmenden Faktoren und ohne eine einzige allgemein akzeptierte Definition.

Es gibt zwei Ansätze: aus rechtlicher oder aus konzeptioneller Sicht. Die rechtliche Definition muss so streng wie möglich sein, um die Freiheit der Meinungsäußerung nicht einzuschränken. Ein Beispiel hierfür ist die Definition der Europäischen Kommission, die Hate Speech ausschließlich als öffentliche Anstiftung zu Gewalt oder Hass definiert.

Breitere Definitionen gehen über das Gesetz hinaus, so dass sie sich mehr auf Betroffene und den tatsächlichen Schaden konzentrieren können. Die Facing Facts-Definition versteht unter Hate Speech jede Kommunikation, die in einem bestimmten Kontext für eine Person oder Gruppe aufgrund einer oder mehrerer ihrer Eigenschaften potenziell schädlich ist.

4. Wie? Jetzt darf ich gar nicht mehr hassen. 

Es steht jedem*jeder frei zu hassen, was auch immer oder wen auch immer man hassen möchte. Niemand bestreitet das Recht zu hassen, obwohl es jenen, die hassen (“haten”), wahrscheinlich dadurch nicht besser geht. Aber wenn man sich dafür entscheidet, Hass öffentlich gegen eine Personengruppe zu richten, kann das Konsequenzen haben. Genauso wie es Konsequenzen haben kann, wenn man dasselbe auf der Straße tut.

Um es einfach auszudrücken: man kann natürlich Hass fühlen und diesen auch für sich alleine leben, aber nicht in der Öffentlichkeit – und ja, Social-Media-Plattformen gelten als öffentlicher Raum. Solange sich eine Person nur selbst mit Hass vergiftet, werden kaum Leute mit der Wimper zucken. Wenn jemand aber Hass öffentlich verbreitet, wird dies zu einem Problem. Unser öffentliches Leben – der gemeinsamer Raum – muss gewissermaßen reguliert werden, um das Zusammenleben zu vereinfachen und verschönern. 

5. Hate Speech zu bekämpfen = Zensur 

Das ist ein weitverbreiteter Mythos, aber die Antwort ist: Nicht unbedingt. Eine Möglichkeit zur Bekämpfung von Hate Speech besteht darin, Inhalte zu melden und zu entfernen, aber es gibt noch viele weitere Gegenmaßnahmen als ebendiese, unter anderem Monitoring, Advocacy, Gegenrede. Im Facing Facts Online-Kurs über Hate Speech können sich Interessierte über alle Arten von Gegenmaßnahmen informieren.

Das Fazit ist: Hate Speech zu bekämpfen bedeutet mehr als nur die Entfernung zu veranlassen, insofern ist es nicht automatisch Zensur.

6. Diejenigen, die Hate Speech bekämpfen, wollen die Meinungsfreiheit einschränken.

Die Freiheit der Meinungsäußerung ist und bleibt unbestritten sowie sie eine der wichtigsten Grundrechte ist. Es ist jedoch kein absolutes Recht, das heißt es gilt nicht in allen Situationen, ganz unabhängig von den Umständen.

Unsere Rechte sind nun mal durch die Rechte anderer Menschen eingeschränkt, und dies gilt auch für die Rede- und Meinungsfreiheit. Mein Arm darf bis kurz vor deine Nase reichen, aber ich habe nicht das Recht, einer Person auf die Nase zu schlagen. Wenn die Meinungsfreiheit dazu benutzt wird, andere aus dem öffentlichen Raum auszuschließen und wenn sie für kriminelle Handlungen missbraucht wird, ist sie nicht mehr geschützt. Rechte sind und bleiben mit Verantwortung verbunden.

7. Hate Speech liegt in der Natur des Internets. 

Das könnte zwar, muss aber nicht so sein. Nur weil etwas normal erscheint oder einfach einmal so ist, bedeutet es nicht automatisch, dass es richtig ist oder wir es akzeptieren müssen. Homosexualität wurde vor Jahrzehnten als eine Krankheit angesehen, aber das bedeutet keinesfalls, dass sie zu Recht als solche angesehen wurde. Sogar im Gegenteil.

Im Laufe der Menschheitsgeschichte haben wir Arbeitszeiten, Kinderarbeit und viele andere Bereiche des Lebens zur Verbesserung der Gesellschaft und ihrer Mitglieder geregelt. Da sich das Internet und Social-Media-Plattformen in einem vergleichbar frühen Stadium befinden, erscheinen sie oft wie der Wilde Westen, aber das bedeutet nicht, dass sie so bleiben sollten. Gerade deshalb brauchen wir Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten zu Hate Speech und Gegenmaßnahmen, aber auch zu Medienkompetenz, Digital Citizenship, Diversity Skills – damit wir Menschen lernen, wie wir uns in der Online-Welt besser orientieren und respektvoll miteinander umgehen können. 

8. Hate Speech ist doch ein Problem der Social-Media-Unternehmen – sollen die sich drum kümmern. 

Wenn wir uns online „benehmen“ sollen, wer soll die Regeln unseres Verhaltens festlegen? Unser Offline-Leben ist durch internationale Standards und nationale Gesetze geregelt, die in den meisten Fällen von demokratisch gewählten Repräsentant*innen ausgehen. Unsere Online-Existenz ist jedoch durch allgemeine Geschäftsbedingungen geregelt, die von den jeweiligen Unternehmen festgelegt werden. Wir stimmen ihnen einfach zu – meistens ohne sie zu lesen.

Hass ist ein Problem unserer Gesellschaft, das sich online widerspiegelt und ausdehnt. Social-Media-Unternehmen müssen sich an der Lösung dieses Problems beteiligen – und das tun sie -, aber es liegt nicht in ihrer alleinigen Verantwortung und wahrscheinlich sollte es das auch nicht. Alle Akteur*innen, einschließlich Regierungen, zivilgesellschaftliche Vertreter*innen, Entscheidungsträger*innen, Strafverfolgungsbehörden, Pädagog*innen sowie Online-Aktivist*innen müssen sich zusammen tun und sich an der Suche nach einer Lösung beteiligen. Ob es uns gefällt oder nicht, es betrifft uns alle.

 

Autorin: Julia Mozer, Hate Speech Expertin bei Facing Facts, ein Projekt, das von CEJI-A Jewish contribution to an inclusive Europe koordiniert wird.

Übersetzung: Anna Schreilechner, ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit & Maren Hamelmann, jugendschutz.net, sCAN-Projektpartner*innen

www.facingfacts.eu 

www.ceji.org

www.scan-project.eu 

www.zara.or.at 

www.jugendschutz.net

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